Die AGO Group erschliesst den Süden – neue Niederlassung in Stuttgart
In Stuttgart wird zum 01.04.2011 eine weitere Niederlassung der AGO Consulting Group eröff- net. Dies ist der Auftakt für die Weiterführung ... Weiterlesen 

 

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Informationen zum Thema Zeitarbeit

Zeitarbeit lässt sich als eine Art Dreiecksverhältnis zwischen einem Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher), einem Zeitarbeiter und einem Entleihunternehmen (Entleiher) beschreiben. Ein selbständiger Unternehmer überlässt seinen Arbeitnehmer einem dritten Unternehmen zur Erbringung der Arbeitsleistung. Der Arbeitsvertrag (Leiharbeitsvertrag) wird zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Zeitarbeiter geschlossen, damit übernimmt das Unternehmen alle Arbeitgeberpflichten.

Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt dann im Rahmen eines Zeitarbeitsüberlassungsvertrages den Zeitarbeiter gegen eine Vergütung einem Entleihunternehmen. Zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeiter existiert kein Vertrag. Der Entleiher hat gegenüber dem Leiharbeiter ein  aufgabenbezogenes Weisungsrecht, dem der Leiharbeiter zu folgen hat.

 

Gesetzliche Regelungen

Die gewerbsmäßige Arbeitsüberlassung ist an gesetzliche Vorgaben gebunden um einem Missbrauch vorzubeugen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben ist mit Sanktionen und Strafen zu rechnen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt neben den gewerberechtlichen Vorgaben auch zivilrechtliche und strafrechtliche Bestimmungen. Im Vordergrund des AÜG steht der arbeits- und sozialrechtliche Schutz des Leiharbeitnehmers.

 

Zeitarbeit nimmt in unserer modernen Dienstleistungsgesellschaft eine immer wichtigere Rolle ein. Einerseits ist es für Unternehmen von Vorteil, da sie ihr Personal gemäß der Nachfrage anpassen können, andererseits kommen oftmals auch Kandidaten nach Elternzeit, Berufs-, Quer- bzw. Wiedereinsteiger und Spezialisten zu einem Arbeitsplatz bzw. Projekt auf Zeit.

 

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